Hausordnung
für die
Vereinsräume des Verein "Lust auf Internet
e.V."
Zur
Gewährleistung eines harmonischen und geordneten
Vereinsheimbetriebes und um die
angenehme Atmosphäre dauerhaft zu erhalten, müssen
einige Regeln aufgestellt werden.
Diese sind für Mitglieder und Gäste
verbindlich.
- Allgemeines:
- Das
Vereinsheim dient der Unterstützung der Aktivitäten
des Vereins. Es soll die Kommunikation und den Informationsfluss unter
den Mitgliedern fördern.
- Das
Betreten des Vereinsheim ist grundsätzlich allen
Vereinsmitgliedern gestattet. Gäste sind herzlich willkommen.
Es wird aber erwartet, dass diese die in dieser Hausordnung
aufgestellten Regelungen beachten und sich in die Gemeinschaft der
Vereinsmitglieder einordnen.
- Die
Öffnungszeiten des Vereinsheimes legt der Ausschuß
fest. Sie sind den Internetseiten des LAI (www.lai.de/vereinsheim)
zu entnehmen. Für die Öffnung des Vereinsheimes wird
vom Ausschuß jeweils ein Verantwortlicher benannt. Dieser
übt das Hausrecht aus. Falls ein Mitglied zum Zeitpunkt seines
Dienstes verhindert sein sollte, hat er seinen Dienst mit einem anderen
Mitglied zu tauschen oder für Ersatz zu sorgen. Wechsel im
Vereinsheimdienst sind dem Vorstand unverzüglich zu melden.
- Sauberkeit:
- Das
Vereinseigentum muß pfleglich und
sachgemäß behandelt werden. Jeder ist verpflichtet,
zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sauberkeit im Vereinsheim und zur
Erhaltung des Vereinseigentums nach besten Kräften beizutragen.
- Der
Vereinsraum sowie die Zugänge sind sauber zu halten.
Verschmutzungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es gilt das
Verursacherprinzip! Anfallender Müll ist entsprechend der
aufgestellten Müllbehälter zu trennen.
Gläser und Geschirr sind nach der Benutzung durch den Benutzer
unverzüglich zu reinigen und aufzuräumen.
- Die
PC-Plätze sind sauber zu verlassen. Geräte, Werkzeuge
usw. sind nach Gebrauch, gegebenenfalls gereinigt, an die
dafür vorgesehenen Plätze zu bringen.
- Verhalten
in den Räumen
- Für
die Beschädigung von Vereinseigentum ist der Verursacher
haftbar. Der Verein übernimmt seinen Mitgliedern und den
Gästen gegenüber keine Haftung.
- Der
Verein stellt zum Selbstkostenpreis Getränke und
Süßigkeiten / Knabbereien zur Verfügung.
Der Verkaufspreis wird vom Ausschuß festgelegt.
Getränke und verzehrte Speisen sind unverzüglich zu
bezahlen.
- Im
Technikraum ist das Rauchen untersagt. In den anderen Räumen
werden die Raucher gebeten, Rücksicht auf die Nichtraucher zu
nehmen.
- Nutzung
der vereinseigenen Hard- und Software:
- Die
Nutzung der Vereinsräume und vereinseigenen Geräte
ist während der Öffnungszeiten für jedes
Vereinsmitglied kostenlos. Die Geräte sind sorgfältig
zu behandeln. Bei vorsätzlich und grob fahrlässig
verursachten Schäden hat der Verursacher die Reparatur- bzw.
Wiederbeschaffungskosten zu tragen.
- Auf
den vereinseigenen Rechnern dürfen nur lizenzierte Programme
oder Freeware-Programme installiert werden. Die Erstellung, die
Weitergabe und der Handel mit nicht lizensierten Programmen
(Raubkopien) in den Räumlichkeiten des Vereins, bzw. unter zu
Hilfenahme der vereinseigenen Geräte ist untersagt und kann
mit Ausschluß aus dem Verein bzw. Hausverbot geahndet werden.
- Der
Verein übernimmt keine Haftung für Defekte oder
sonstige Schäden an Hard- oder Software von Vereinsmitgliedern
oder Gästen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von
vereinseigener Hard- oder Software entstehen.
- Verlassen
des Vereinsheims
Das
zuletzt das Vereinsheim verlassende Mitglied hat sich davon zu
überzeugen,
dass
vor allem
-
das Licht und die elektrischen Geräte ausgeschaltet,
-
alle Fenster verriegelt und
-
sämtliche Türen verschlossen sind und dass
-
die etwa in Betrieb befindlichen Zusatzheizlüfter abgestellt
sind.
Im
Eingangsbereich ist immer (besonders nach 22.00 Uhr) für Ruhe
zu sorgen. Beim Wegfahren wird um Rücksichtnahme auf die
Nachbarn gebeten (Türen leise schließen; keine
Kavalierstarts, Tempo 30 Zone!)
- Schlüssel
Der
Ausschuß legt fest, wer Inhaber eines Schlüssels
für das Vereinsheim ist. Die Schlüsselinhaber werden
auf den Webseiten des Vereines unter Angabe der Erreichbarkeit (Telefon
/ eMail) genannt.
- Vermietung
des Vereinsheims an Vereinsmitglieder
- Das
Vereinsheim kann von jedem erwachsenen Mitglied zum Zwecke von
nichtkommerziellen Veranstaltungen geselliger Art gemietet werden.
- Grundsätzlich
haben Vereinstermine Vorrang vor privaten
Veranstaltungen.
- Der
gewünschte Nutzungstermin ist dem Ausschuß
mitzuteilen. Der Ausschuß entscheidet über den
Antrag und trägt den Termin ggf. in den Vereins-Terminkalender
ein. Damit ist die Zusage an das Mitglied erteilt. Das Mitglied
erhält die erforderlichen Schlüssel von einem
Beauftragten des Ausschusses. Die Rückgabe hat jeweils
unmittelbar nach der Veranstaltung zu erfolgen.
- Der
jeweilige Veranstalter übt für den Zeitraum der
Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich für den
ordnungsgemäßen Ablauf und für die
Sauberkeit, auch nach der Veranstaltung, Sorge zu tragen. Bei privaten
Veranstaltungen ist die Abfallentsorgung von jedem eigenverantwortlich
zu übernehmen. Die vorhandenen Mülltonnen
dürfen dafür nicht genutzt werden. Eventuell
entstandene Schäden sind sofort zu melden und werden zu Lasten
des Verursachers beseitigt.
- Das
Standard - Getränkesortiment ist grundsätzlich
über den Verein zu beziehen. Es gelten die besonderen, vom
Ausschuß für Vermietungen festgelegten Preise.
- Anläßlich
privater Veranstaltungen von Vereinsmitgliedern wird eine
Nutzungsgebühr von 30.- Euro sowie eine Kaution von 100.- Euro
erhoben. Die Gebühr ist bei Zusage durch den
Ausschuß in bar zu bezahlen. Die Kaution wird bei
Schlüsselübergabe fällig.
- Die
Nutzungsgebühr beinhaltet die Nutzung der vereinseigenen
Geräte. Grundsätzlich ausgeschlossen ist hiervon
jedoch der Beamer.
- Auf
den Punkt 4 der Hausordnung wird besonders hingewisen.
- Die
hinterlegte Kaution wird nach der Nutzung wieder
zuruckvergütet, wenn nach einer Kontrolle das Vereinsheim
nebst Zubehör ordentlich und sauber wieder übergeben
worden sind. Ansonsten wird dieser Betrag für erforderliche
Reinigungsarbeiten einbehalten.
- Eine
Stornierung durch den Mieter muß bis spätestens zwei
Wochen vor dem Termin erfolgen. Bei rechtzeitiger Stornierung erfolgt
die Rückzahlung der Miete, andernfalls verfällt sie.
Durch die Miete sind die Kosten für Heizung, Wasser, Strom,
WC-Benutzung etc. abgegolten.
- Mit
der Schlüsselübernahme wird die gültige
Hausordnung anerkannt.
- Grobe
Zuwiderhandlungen gegen diese Hausordnung schließen eine
erneute Nutzung aus.
Laichingen,
den 18. April 2001
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